Schon heute unterhält EUMETSAT Kooperationsvereinbarungen mit den bestehenden Weltraum- und Wettersatellitenagenturen, will seine Zusammenarbeit jedoch auf Forschungs-, Entwicklungs- und Wissenschaftsinstitutionen ausweiten.
EUMETSAT wird von den umfassenden wissenschaftlichen Erdbeobachtungskenntnissen nicht-meteorologischer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen profitieren, denn die Organisation kann ihren Mitgliedsstaaten und anderen Nutzern ihrer Daten verbesserte Produkte zur Verfügung stellen.
„In diesen Zeiten aufgrund des Klimawandels immer häufiger auftretender Extremwetterereignisse ist es grundlegend wichtig, dass wir die enormen Datenmengen, die unsere neuen Satellitensysteme bald liefern werden, so umfassend wie möglich nutzen“, erläutert Generaldirektor Phil Evans.
„Die heutige Entscheidung des EUMETSAT-Rats zugunsten von Kooperationsvereinbarungen mit Wissenschaftseinrichtungen bringt uns diesem Ziel näher, denn sie stärkt das internationale wissenschaftliche Netzwerk von Fachwissen, auf das wir uns stützen. Durch solche Vereinbarungen wollen wir den Nutzen aus den Daten unserer Satelliten für die Gesellschaft maximieren.“
Dieser Rahmen unterstützt die Arbeit in den nationalen Wissenschaftseinrichtungen, in der EUMETSAT-Zentrale und im Netzwerk der Satellite Application Facilities (SAF) der Organisation. Bei den SAFS handelt es sich um ein Netzwerk von Konsortien in den EUMETSAT-Mitgliedstaaten, die sich jeweils auf einen Anwendungsbereich von Satellitendaten, wie etwa Kurz- oder Kürzesfristvorhersagen, spezialisieren.
In gleicher Weise hat der Rat auch einer Fünf-Jahres-Verlängerung der Kooperationsvereinbarung zwischen EUMETSAT und dem Wetterdienst Chinas (CMA) zugestimmt, die sich auf Anwendung, Austausch und Verbreitung von Satellitendaten erstreckt. Diese Vereinbarung wurde 1998 erstmals geschlossen und kommt beiden Seiten zugute. So können etwa EUMETSATs Datennutzer auf Beobachtungen der geostationären und polarumlaufenden Satelliten des CMA zugreifen.
Auch die Umsetzung der neuen EUMETSAT-Datenrichtlinie ab dem 1. Oktober 2023 hat die Zustimmung des Rates erhalten. Die neue Richtlinie wurde mit der vereinheitlichten Datenrichtlinie der Weltorganisation für Meteorologie abgestimmt und wird auch in Zukunft unter dokumentierten Lizenzbedingungen einen umfassenden und diskriminierungsfreien Zugang zu möglichst vielen unserer Daten bieten, dabei aber den Wert der EUMETSAT-Mitgliedschaft schützen.
„Unsere Datenrichtlinie soll Datennutzern weltweit zugute kommen und Initiativen unterstützen, die sich dem Schutz der Menschen vor Wetterkatastrophen verschrieben haben, wie die Initiative „Early Warnings for All“ der Vereinten Nationen”, berichtet Evans.
„Diese Entscheidungen des Rates stellen sicher, dass die von uns zur Verfügung gestellten Daten zum Schutz der Menschen und zur Ankurbelung der Wirtschaft beitragen können“.
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